Unsere Kanzlei steht für Kompetenz, Vertrauen und Entschlossenheit bei der Durchsetzung der Interessen von Privatpersonen, Gewerbetreibenden und
mittelständischen Unternehmen.
Die Rechtsanwaltskanzlei Behr ist seit über 25 Jahren ein versierter Partner in allen Rechtsangelegenheiten. Unsere Fachanwälte gewährleisten eine
fachkompetente Beratung und Vertretung in allen Fragen des Zivilrechts und speziell in den Fachbereichen Arbeitsrecht, Erbrecht und Familienrecht.
Unser Ziel ist es, Professionalität und Spezialisierung mit dem höchst möglichen Maß an persönlicher und individueller Beratung zu verbinden.
ARBEITSRECHT
Darlegungs- und Beweislast im Überstundenprozess
Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 16.05.2012 – 5 AZR 347/11 – entschieden, dass, wenn der Arbeitnehmer Arbeitsvergütung für Überstunden verlangt,
dieser darzulegen und – im Bestreitensfall – zu beweisen hat, dass er Arbeit in einem die Normalarbeitszeit übersteigenden zeitlichen Umfang verrichtet hat. > mehr
ARBEITSRECHT
Abgeltung eines Arbeitszeitguthabens
Im Zusammhang mit der Überstundenvergütung hat das Bundesarbeitsgericht nunmehr mit der
Entscheidung vom 23.09.2015 – 5 AZR 767/13 – sich mit den Guthabenstunden auf einem Arbeitszeitkonto befasst. > mehr
FAMILIENRECHT
Umfang der Erwerbsobliegenheit des nicht erwerbstätigen Ehegatten während der Trennungszeit
War der Trennungsunterhalt begehrende Ehegatte während des ehelichen Zusammenlebens (weitgehend) erwerbstätig, kann er bereits mit der Trennung zur Aufnahme oder Fortsetzung seiner Erwerbsbemühungen verpflichtet sein. > mehr