Rechtsanwalt Thomas Behr


zugleich Fachanwalt für Arbeitsrecht

Arbeitsrecht

  • Kündigungen: ordentlich oder fristlos
  • Abmahnungen und  Entfernung von Abmahnungen
  • Arbeitszeugnisse: gestalten und überprüfen einschließlich Benotung
  • Abfindungen und Höhe der Abfindung
  • Aufhebungsvertrag: entwerfen, gestalten und überprüfen
  • Urlaub und Urlaubsabgeltung
  • Mehrarbeits- bzw. Überstundenvergütung
  • Arbeitsverträge: entwerfen und überprüfen


Erbrecht
(theoretische Fachprüfung zum Fachanwalt für Erbrecht abgelegt)

  • Pflichtteilsansprüche: durchsetzen und abwehren
  • Erbschaft: ausschlagen oder annehmen
  • Erbengemeinschaft: auseinandersetzen und verwalten
  • Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung: errichten und überprüfen
  • Testamentsvollstreckung


Weitere Tätigkeitsschwerpunkte:


Mietrecht

  • Kündigung von Wohnraum und Geschäftsraummietverträgen
  • Räumungsklage
  • Mängel der Mietsache
  • Zahlungsansprüche


Verkehrsrecht

  • Verkehrsunfälle: finanzielle Abwicklung einschließlich Personenschäden
  • Bußgeldverfahren
  • Führerschein/Fahrerlaubnis
  • Verkehrsstrafrecht

 

Werkvertragsrecht

Wettbewerbsrecht

  • Unterlassungsansprüche: geltend machen und abwehren
  • Abmahnungen und Abwehr von wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen
  • Schadenersatz: geltend machen und abwehren


Einzug von Forderungen (Inkasso)

Rechtsanwalt Behr ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer Köln sowie des Deutschen Anwaltvereins und des Kölner Anwaltvereins.
Er ist vor allen Arbeitsgerichten, allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten vertretungsberechtigt.